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Sehr geehrte Angehörige,

bitte haben Sie aufgrund der aktuellen Situation, trotz Ihres schweren Verlustes, Verständnis für die nachfolgenden Regelungen und Maßnahmen für Trauerfeiern, die zum Schutz aller Beteiligten dienen.

Herzlichen Dank,

Ihre Friedhofsverwaltung

 

Grundsatz

Trauerfeiern auf den kommunalen Friedhöfen in Hagen können – unter Auflagen – entweder unter freiem Himmel am Grabe oder in der Trauerhalle des jeweiligen Friedhofs stattfinden.

Allgemeine Auflagen für Trauerfeiern

  • Auf Beileidsbekundungen mit Körperkontakt (Hände schütteln, Umarmungen, etc.) ist zu verzichten.
  • Die Hygieneregeln des Robert-Koch-Instituts sind zu beachten und einzuhalten.
  • Um Infektionsketten nachvollziehen zu können ist eine Teilnehmerliste zu erstellen. Diese wird nach Möglichkeit nur von einer Person (in der Regel vom Bestatter) erstellt.
  • Die Teilnahme am Begräbnis / der Trauerfeier ist Personen mit Fieber oder mit Symptomen einer Atemwegsinfektion untersagt!

Im Freien

  • Maximal zulässige Anzahl von 150 Trauergästen (plus Pastor / Trauerredner) entsprechend der örtlichen Situation am Grab. Die Hygienevorschriften müssen auch hier eingehalten werden können.
  • Das Tragen eines geeigneten Mund- und Nasenschutzes wird empfohlen.

In der Trauerhalle

  • Die maximal zulässige Anzahl der Trauergäste (plus Pastor / Trauerredner und Organist) ergibt sich aus der jeweils zur Verfügung stehenden Sitzplätzen in der jeweiligen Halle. 
  • Das Tragen eines geeigneten Mund- und Nasenschutz auf dem Weg zu den markierten Sitzplätzen wird empfohlen. 
  • Gemeinsamer Gesang ist nicht möglich (nur Orgelspiel, Sologesang von vorne oder Musik über entsprechende Wiedergabegeräte).
  • Die Trauergemeinde verlässt (anders als sonst) zuerst die Halle und wartet auf dem Vorplatz. Die Sarg- Urnenträger verlassen die Halle als letzte und führen draußen wie gewohnt den Trauerzug an.

Der Trauerzug zum Grab darf eine maximale Anzahl von 150 angemeldeten Trauergästen nicht überschreiten! Bitte achten Sie, trotz Ihrer persönlichen Trauersituation, darauf den Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten!

Für Rückfragen steht Ihnen das Friedhofspersonal jederzeit zur Verfügung.