Vollmachten & Verfügungen

Patientenverfügung

Selbstbestimmung im Krankheitsfall

Ein Unfall oder eine schwerwiegende Erkrankung können dazu führen, dass der Patient nicht mehr in der Lage ist, zu kommunizieren. Dann obliegt es den engen Angehörigen, die Entscheidungen für die medizinische Behandlung zu treffen und die Therapie mit den behandelnden Ärzten abzustimmen.

Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihre Wünsche für den Krankheitsfall festlegen. Ärzte und Pflegepersonal sind daran gebunden. Mit Ihrer Verfügung entlasten Sie Ihre Familie und enge Freunde in dieser schwierigen Zeit.

Patientenverfügung – worauf muss ich achten?

Im Internet finden Sie allgemeine Vorlagen zum Download. Empfehlenswert ist es jedoch, dass Sie Ihre Wünsche präzise und eindeutig formulieren und die eher allgemein gehaltenen Vorlagen entsprechend ergänzen. Auf diese Weise können im Ernstfall Unklarheiten und mögliche Unstimmigkeiten ausgeschlossen werden.

Sprechen Sie mit dem Arzt Ihres Vertrauens darüber oder auch mit einer Rechtsberatung, um auf Nummer Sicher zu gehen.

Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung

Ihre persönlichen Vorkehrungen

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen zu treffen, ist eine Vorsorgevollmacht besonders hilfreich. Mit dieser Verfügung beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen, z. B. in finanziellen, organisatorischen oder auch in gesundheitlichen Fragen. Der oder die Bevollmächtigte sollte Ihr absolutes Vertrauen genießen: Eine Person, die Sie und Ihre Bedürfnisse gut kennt und diese auch im Ernstfall durchsetzen kann.

Rechtliche Absicherung

Sie können Ihre Vorsorgevollmacht sicherheitshalber von einem Notar beglaubigen und beurkunden lassen. Eine regelmäßige Aktualisierung dieses Dokuments ist in jedem Fall empfehlenswert. Darüber hinaus gibt Ihnen die Betreuungsverfügung als ergänzende Maßnahme eine zusätzliche Sicherheit.  

Organspende

Hilfe für erkrankte Menschen

Mit einem Organspendeausweis können Sie dokumentieren, ob Sie in Ihrem eigenen Todesfall einer Transplantation Ihrer Organe an schwerwiegend erkrankte Menschen zustimmen. Für viele Patienten bedeutet eine Transplantation eine lebensrettende Maßnahme oder zumindest eine erhebliche Verbesserung ihrer Lebensqualität.

Organspendeausweise erhalten Sie kostenfrei im Internet, in Apotheken und Arztpraxen. Sie können sich gänzlich für die Organspende zur Verfügung stellen oder auch nur bestimmte Organe benennen.

Viele Menschen lehnen eine Spende aus ethischen, moralischen oder persönlichen Gründen ab. In jedem Fall ist eine sorgfältige Auseinandersetzung mit diesem Thema empfehlenswert. Ein Gespräch mit der Familie und/oder engen Freunden kann hierbei außerdem hilfreich sein.

Bestattungsvorsorge

Sicherheit im Trauerfall

Die Bestattungsvorsorge ist ein verbindliches Dokument, das die Umsetzung Ihrer Wünsche in Ihrem eigenen Todesfall gewährleistet. Auf diese Weise entlasten Sie später Ihre Angehörigen in der Zeit der Trauer und des Abschieds.

Sie können vertraglich alles festhalten, was Ihnen wichtig ist. Hierzu gehören z. B.:

  • die gewünschte Bestattungsform (Erd- oder Feuerbestattung)
  • der Sarg und die Urne Ihrer Wahl
  • die Abläufe und Rituale der Trauerfeier
  • die gewünschte Grabstätte auf dem ausgesuchten Friedhof
  • die Grabgestaltung und Pflege der Ruhestätte
  • der finanzielle Rahmen Ihrer Beerdigungskosten
  • alle weiteren persönlichen Wünsche

Über die Bestattungsvorsorge können außerdem die Bestattungskosten bereits zu Lebzeiten abgesichert werden, sodass der finanzielle Aufwand für Ihre Hinterbliebenen später überschaubar bleibt.

Sprechen Sie mit Ihrer Familie über Ihre Wünsche. Das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens steht Ihnen für eine kostenlose und unverbindliche Beratung zur Verfügung.

Testament

Nachlassregelungen

Wenn Sie die gesetzliche Erbfolge umgehen und Ihre eigenen Vermögenswerte später selbstbestimmt vererben möchten, ist das Verfassen eines Testaments empfehlenswert. Damit legen Sie die Verteilung Ihres Nachlasses verbindlich fest.

Das Testament muss handschriftlich geschrieben und mit vollem Namenszug unterschrieben werden. Es muss außerdem den Ort und das Datum enthalten. Um später eventuelle Unsicherheiten oder sogar Streitigkeiten unter den Angehörigen zu vermeiden, sollten Sie eine notarielle Beurkundung veranlassen. Diese ist zwar mit Gebühren verbunden, sie gibt Ihnen jedoch mehr Sicherheit.

Bitte beachten Sie: Diese Erklärungen sind keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.

Digitaler Nachlass

Bitte denken Sie daran, dass im Trauerfall auch die digitalen Tätigkeiten eines Menschen verwaltet werden müssen. Ihr Bestattungsunternehmen nennt Ihnen gerne professionelle Dienstleister, die sich um die Reglung des digitalen Erbes kümmern.

Rechtlicher Hinweis

In allen Fragen rund um das Erbrecht und anderen rechtsverbindlichen Themen, empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach §2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.