Antworten auf häufig gestellte Fragen

FAQs

Rechtlicher Hinweis

Bitte beachten Sie: Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich ausschließlich auf die kommunalen Friedhöfe des Wirtschaftsbetriebs Hagen. Sie dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine juristische Rechtsberatung dar. Als verbindliche Rechtsgrundlage gelten die jeweiligen aktuellen Friedhofssatzungen.

Als kommunaler Dienstleistungsbetrieb verfolgt die Hagener Friedhofsverwaltung keine eigennützigen, provisionsbasierten Interessen.

 

Friedhof

„Kann ich bei einer Beisetzung meine individuellen Wünsche einbringen?“

Die Gestaltung der Trauerfeier und des Abschieds von einem geliebten Menschen haben für die Angehörigen eine große Bedeutung. Aus diesem Grund kann und sollte eine Trauerfeier grundsätzlich nach ihren individuellen Wünschen – im Rahmen gewisser Grenzen – geplant und organisiert werden. Sprechen Sie besser rechtzeitig mit dem Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens und auch mit uns über Ihre persönlichen Vorstellungen. Auf diese Weise können wir diese unter der Berücksichtigung der gesetzlichen Möglichkeiten bestmöglich umsetzen.

„Kann ich mein Grab aussuchen?“

Ja, das ist möglich. Mit einem Wahlgrab können Sie die Lage der Grabstelle bereits zu Lebzeiten bestimmen und entsprechend reservieren. Ihre Grabwahl kann z. B. auch über eine Bestattungsvorsorge fixiert werden. Im Trauerfall können die Angehörigen darüber entscheiden.
 

„Kann man Gräber zu Lebzeiten erwerben?“

Ja, das ist möglich. Mit einem Wahlgrab können Sie Ihre gewünschte Grabstelle bereits zu Lebzeiten aussuchen und reservieren.
 

„Was ist ein Wahlgrab?“

Wahlgrabstätten sind ein- oder mehrstellige Grabstätten, für die ein Nutzungsrecht verliehen wird. Die Lage, die Größe und die Anzahl der Grabstellen werden, sofern möglich, gemeinsam mit dem Erwerber festgelegt. Die Verlängerung des Nutzungsrechtes ist auf Wunsch jederzeit möglich, darf jedoch den Zeitraum von 50 Jahren nicht überschreiten. Es ist bereits zu Lebzeiten erwerbbar (Ausnahme: Kindergräber, trägergepflegte Gräber). Wahlgräber fungieren oft als Partner- oder Familiengrabstätten, die über Generationen bestehen.

„Was ist ein Reihengrab?“

Hierbei handelt es sich streng genommen um ein Einzelgrab, das in der Regel als Reihengrab bezeichnet wird. Einzelgrabstätten sind einstellige Grabstätten, für die ein Nutzungsrecht erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des Verstorbenen verliehen und deren Lage von der Friedhofsverwaltung bestimmt wird.

„Was ist der Unterschied zwischen einer Grabstätte und einer Grabstelle?“

Eine Grabstätte ist die Ruhestätte eines Menschen oder mehrerer Verstorbener. Sie kann aus mehreren Grabstellen, z. B. bei Familiengrabstätten, bestehen. In jeder Grabstelle kann innerhalb der Ruhezeit nur ein Verstorbener bestattet werden.

„Was ist die Ruhezeit?“

Die Ruhezeit ist der Zeitraum, in dem eine Verwesung des Leichnams gewährleistet werden soll. In diesem Zeitraum darf auf der Grabstelle keine weitere Beisetzung vorgenommen werden. Der Zeitraum dient aber auch einer angemessenen Totenehrung. Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Dauer der Ruhezeit für Körper- und Aschenbestattungen identisch sein muss.

„Was ist die Nutzungszeit?“

Die Nutzungszeit ist der Zeitraum, in dem der Erwerber über die Grabstätte im Rahmen der Friedhofssatzung verfügen kann. Sie beträgt beim Ersterwerb regelmäßig 30 Jahre. Für Kinder bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres beträgt sie 10 Jahre. Eine spätere Verlängerung ist möglich.

Sollte in einer vorhandenen Wahlgrabstätte eine weitere Beisetzung gewünscht sein, so muss die Nutzungszeit für die gesamte Grabstätte mindestens für die Ruhezeit des Verstorbenen verlängert werden. Die obenstehende Graphik verdeutlicht dies in einem Beispiel.

„Ist die Grabstätte mein Eigentum?“

Nein, die Grabstätten bleiben Eigentum der Friedhofsverwaltung. An ihnen können nur Bestattungsrechte gemäß der Friedhofssatzung erworben werden.

„Ist der Friedhof auch nachts geöffnet?“

Der Friedhof ist täglich wie folgt geöffnet: eine Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang. In besonderen Ausnahmefällen ist der Friedhof teilweise oder gänzlich tagsüber geschlossen. Auf manchen Friedhöfen werden besondere Nachtführungen angeboten. In diesem Fall ist der Friedhof dann nur für einen gewissen Zeitraum unter Aufsicht geöffnet.
 

Krematorium

„Werden Verstorbene ohne Sarg eingeäschert?“

Aus Pietätsgründen sowie außerdem aufgrund technischer Erwägungen werden Verstorbene grundsätzlich in einem Sarg, möglichst aus Vollholz, eingeäschert.

„Werden mehrere Verstorbene zusammen eingeäschert?“

Es wird immer nur ein Verstorbener eingeäschert. Die genaue Zuordnung der Asche ist jederzeit gewährleistet. Ein beigefügter Schamottstein mit einer aufgedruckten Einäscherungsnummer stellt sicher, dass auch zu einem späteren Zeitpunkt keine Verwechslungsgefahr besteht.  

„Kann ich bei der Einäscherung dabei sein?

Angehörige können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Räumlichkeit, nach entsprechender Absprache mit der Friedhofsverwaltung, die Einführung des Sarges in den Kremationsofen durch ihre Anwesenheit begleiten.

„Gibt es einen speziellen Sarg für die Einäscherung?“

Es gibt für Krematorien grundsätzlich eine technische Richtlinie, die die Beschaffenheit von Särgen, Sarginnenausstattungen oder sonstigen Beigaben regelt. Dabei spielen ökologische Gesichtspunkte eine große Rolle, beispielsweise ist hier Massivholz gegenüber den Foliensärgen möglichst zu bevorzugen.

Bei der Wahl des Sarges ist es wichtig zu bedenken, ob die Trauerfeier vor der Kremation stattfinden soll (am geöffneten oder geschlossenen Sarg) oder im Rahmen der Urnenbeisetzung.

Das Bestattungshaus Ihres Vertrauens informiert Sie gern über die Einzelheiten und präsentiert Ihnen die entsprechenden Produkte, die diesen Anforderungen gerecht werden. Selbstverständlich können Sie sich bezüglich der Anforderungen für Särge im Rahmen von Feuerbestattungen gern auch an uns wenden.

„Warum gibt es eine zweite ärztliche Leichenschau?“

Das nordrhein-westfälische Bestattungsgesetz legt fest, dass eine Einäscherung erst vorgenommen werden kann, wenn eine von der zuständigen Gesundheitsbehörde, wie z. B. dem Hagener Gesundheitsamt, veranlasste zweite ärztliche Leichenschau vorgenommen wurde und bestätigt worden ist, dass kein Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod besteht.

RuheForst

„Wie kann ich ein RuheBiotop aussuchen?

Wenn Sie im Rahmen einer Vorsorge oder auch im akuten Sterbefall das Nutzungsrecht an einem RuheBiotop erwerben wollen, so vereinbaren Sie bitte mit uns einen kostenlosen und unverbindlichen Individualtermin unter der Telefonnummer 02331/3677-320.

Der Mitarbeiter vor Ort wird Ihnen entsprechende Grabstätten zeigen, ggf. den Ablauf einer Beisetzung besprechen und Ihre Fragen beantworten.

Wenn Sie aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht in der Lage sein sollten, ein RuheBiotop selbst auszuwählen, übernehmen wir dies gern für Sie unter der Berücksichtigung Ihrer Wünsche.

„Besteht die Möglichkeit für eine namentliche Kennzeichnung des Grabes?“

An den RuheBiotopen können die Namen und Lebensdaten auf einem gemeinsamen, von der Friedhofsverwaltung angebrachten Schild auf Wunsch des Nutzungsberechtigten genannt werden. Das Schild ist kostenpflichtig. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Friedhofssatzung, unter § 4, Ziffer 5.50 (Namensschild Beerdigungswaldgrabstätte).

„Darf ich Anpflanzungen vornehmen oder Grabschmuck ablegen?“

Die Grabpflege für die RuheBiotope übernimmt in diesem Fall die Natur, denn der besondere Waldcharakter soll erhalten bleiben. Es ist daher verboten, Grabschmuck abzulegen, Anpflanzungen vorzunehmen oder die Grabstätten in sonstiger Form zur verändern. Dies gilt insbesondere auch für Grablichter, unabhängig davon, ob als klassische Kerze (Vorsicht Brandgefahr!) oder als batteriebetriebene Variante. Lediglich am Tag der Beisetzung und an den gesetzlichen Totengedenktagen (Allerheiligen, Totensonntag) dürfen Blumensträuße oder kleine Grabgestecke niedergelegt werden. Trauerfloristik, die anlässlich einer Trauerfeier abgelegt wurde, wird nach Ablauf von drei Tagen von der Friedhofsverwaltung entfernt.

„Können sich auch Personen, die ihren Wohnsitz nicht in Hagen haben, im RuheForst beisetzen lassen?“

Auch wenn ursprünglich Friedhöfe für die Bewohner der jeweiligen Stadt geplant und unterhalten wurden, können sich heute auch Menschen, die ihren Wohnsitz außerhalb von Hagen haben, auf einem der kommunalen Friedhöfe beisetzen lassen.

„Kann der Hinterbliebene auch eine Stelle direkt neben der Person, die beigesetzt wurde, erwerben?“

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass an dem RuheBiotop noch ein entsprechender Platz zur Verfügung steht. Hierauf sollten Sie im Vorfeld eines Graberwerbes achten. Der Mitarbeiter vor Ort zeigt Ihnen gern die entsprechenden Ruhebiotope.

„Was kostet eine Grabstätte im RuheForst?“

Die Gebühren für das Nutzungsrecht an einer Grabstätte sind, neben allen anderen Friedhofsgebühren, in der Friedhofsgebührensatzung geregelt. Die Regelungen für den RuheForst finden Sie unter § 4, Ziffer 4.170 (Beerdigungswaldgrabstätte). Hinzu kommen noch weitere Gebühren, z. B. für die Beisetzung oder die ggf. gewünschte Anbringung einer Plakette mit Namen.

„Kann man auch zum Vorzugspreis das Nutzungsrecht an einem ganzen Baum für alle 10 Stellen erwerben?“

Es wird immer ein Nutzungsrecht für eine Beisetzungsstelle verliehen. Wenn mehrere Stellen gewünscht sind, können diese entsprechend separat dazu erworben werden. Ein Preisnachlass ist aufgrund des Gebührenrechts nicht möglich.

„Sind Körperbestattungen im RuheForst Philippshöhe möglich?“

Im RuheForst sind ausschließlich Urnenbeisetzungen zugelassen. Wenn Sie eine Körperbestattung (Sargbestattung) wünschen, bieten Ihnen die anderen kommunalen Friedhöfe adäquate Alternativen für eine Bestattung. Sprechen Sie uns hierzu gern an.

Gibt es im RuheForst eine Andachtsstelle, die überdacht ist?

Der RuheForst ist ein weitgehend naturbelassener Friedhof. Es gibt zwei Andachtsplätze, die nur von den Baumkronen beschirmt werden.

„Wieviel Personen können an der Beisetzung teilnehmen?“

Grundsätzlich gibt es keine Personenbeschränkung, allerdings haben die beiden Andachtsplätze jeweils nur eine Handvoll Sitzbänke. Bitte bedenken Sie, dass es aufgrund der Corona-Pandemie zu Einschränkungen kommen kann. Wenden Sie sich hierzu bitte an das beauftragte Bestattungsunternehmen. Auch wir informieren Sie über den aktuellen Stand.

„Kann die Waldschranke für meinen Besuch geöffnet werden?“

Der Parkplatz befindet sich im unteren Bereich des RuheForstes. Die Waldschranke ist grundsätzlich geschlossen. Es besteht lediglich im Rahmen von Beisetzungen die Möglichkeit, auf eigene Verantwortung mit dem Auto hoch zum Waldbüro zu fahren.

In besonderen Ausnahmefällen (z. B. aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen) kann eine vorherige persönliche Absprache mit dem Mitarbeiter vor Ort für eine Einzelfalllösung getroffen werden.

Ist in unmittelbarer Nähe des Ruheforstes eine Möglichkeit der Einkehr nach der Beisetzung?

Es gibt verschiedene Gaststätten oder Cafés in Hagen, die vom Standort des RuheForsts aus gut erreichbar sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen hier aus Gründen der Gleichbehandlung keinen Anbieter empfehlen können. Im Internet finden Sie sicherlich die passende Gastronomie.

„Kann ich auch außerhalb der Anwesenheit des Mitarbeiters vor Ort den RuheForst besuchen?“

Ein Besuch des RuheForstes ist nur zu den festgelegten Öffnungszeiten möglich, unabhängig davon, ob ein Mitarbeiter vor Ort ist oder nicht.

„Wie komme ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum RuheForst?“

Der RuheForst Philippshöhe liegt am Rande des Stadtteils Kuhlerkamp. Daher ist eine Anbindung an den ÖPNV nur sehr eingeschränkt gegeben. Von der nächsten Haltestelle ist der untere Parkplatz noch über einen Kilometer entfernt. Bitte entnehmen sie die tagesaktuellen Fahrpläne der Internetseite des VRR (Verkehrsverbund Rhein/Ruhr).

„Aus welchem Material besteht die Urne?“

Bei einer Urnenbeisetzung im RuheForst Philippshöhe sind nur Aschekapseln ohne Überurnen aus unbehandeltem Massivholz zugelassen. Die heimischen Holzsorten Birke, Buche, Eberesche, Erle, Fichte, Kiefer, Pappel, Robinie oder Weide sind hierbei möglich – Eiche oder Tropenhölzer sind hingegen nicht erlaubt.

Ökologisches Ziel ist es, den Waldboden nicht zu belasten und biologisch abbaubare Urnen zu verwenden, die sich innerhalb kurzer Zeit im Boden zersetzen.