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Sehr geehrte Angehörige,

bitte haben Sie aufgrund der aktuellen Situation, trotz Ihres schweren Verlustes, Verständnis für die nachfolgenden Regelungen und Maßnahmen für Trauerfeiern, die zum Schutz aller Beteiligten dienen.

Herzlichen Dank,

Ihre Friedhofsverwaltung

 

Grundsatz

Trauerfeiern auf den kommunalen Friedhöfen in Hagen können – unter Auflagen – entweder unter freiem Himmel am Grabe oder in der Trauerhalle des jeweiligen Friedhofs stattfinden.

Allgemeine Auflagen für Trauerfeiern

  • Auf Beileidsbekundungen mit Körperkontakt (Hände schütteln, Umarmungen, etc.) ist zu verzichten.
  • Die Hygieneregeln des Robert-Koch-Instituts sind zu beachten und einzuhalten.
  • Um Infektionsketten nachvollziehen zu können ist eine Teilnehmerliste zu erstellen. Diese wird nach Möglichkeit nur von einer Person (in der Regel vom Bestatter) erstellt.
  • Die Teilnahme am Begräbnis / der Trauerfeier ist Personen mit Fieber oder mit Symptomen einer Atemwegsinfektion untersagt!

Im Freien

  • Das Tragen eines geeigneten Mund- und Nasenschutzes wird empfohlen, ab einer Personenzahl > 25 ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes erforderlich.

In der Trauerhalle

  • Die maximal zulässige Anzahl der Trauergäste (plus Pastor / Trauerredner und Organist) ergibt sich aus der jeweils zur Verfügung stehenden Sitzplätzen in der jeweiligen Halle unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 zur nächsten Personengruppe, die nicht aus dem selben Haushalt stammt.
  • Ein geeigneter Mund- und Nasenschutz wird benötigt. 

Auf Grund der dynamischen Infektionslage sind Änderungen jederzeit möglich.

Für Rückfragen steht Ihnen das Friedhofspersonal jederzeit zur Verfügung.